Satzung

§1 Mitgliedschaft


Es existiert ein freies Mitgliederwesen. Mehrfachmitgliedschaften werden geduldet.


Sollten nicht gravierende Grundlagen dagegen sprechen, hat jeder die Möglichkeit, dem Fan-Club East End beizutreten.

Neumitglieder durchlaufen eine 6-monatige Probezeit, in der sie kein Stimmrecht besitzen. Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Fanclub-Sitzung, mit dem das Neumitglied einen Antrag auf Aufnahme bestätigt wird.


Nach Ablauf der Probezeit wird das Neumitglied aufgenommen, sollten nicht gravierende Gründe dagegen sprechen, wie Fehlverhalten siehe §2. Bei Ablehnung kann frühstens nach 12 Monaten ein neuer Antrag auf Aufnehme gestellt werden.

Ein Mitglied kann nur durch eine Abstimmung wie in §3 beschrieben, aus dem Fanclub East End ausgeschlossen werden. Hierzu muss bei der Fanclub – Sitzung ein Antrag gestellt werden, §2 bleibt hiervon unberührt. Sollte der Beklagte bei der Sitzung nicht anwesend sein, so muss er bis zur nächsten Sitzung vom Präsidenten informiert werden.


Die Abstimmung über den Ausschluss erfolgt dann bei der folgenden Fanclub – Sitzung.


Der Beklagte ist bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.


Es werden keine Geschlechts- oder rassenspezifischen Grundvoraussetzungen gefordert.


Es gibt kein Mindestalter für die Aufnahme in den Fanclub East End.


Neumitglieder unter 18 Jahre brauchen das schriftliche Einverständnis der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.



§2 Verhalten


Politische Ziele jeglicher Art werden nicht unterstützt. Hooliganhaftes verhalten, insbesondere körperliche Angriffe auf eigene Fans oder Fans anderer Vereine, das Abbrennen von verbotenen Feuerwerkskörpern oder Sachbeschädigungen, werden nicht geduldet. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss der Mitgliedschaft. Entstandene Schäden werden nicht vom Fanclub East End getragen,


Auf die Busordnung wird ausdrücklich hingewiesen.



§3 Abstimmung


Sämtliche Fragen und Entscheidungen werden in den Mitgliederversammlungen diskutiert. Sollte keine einvernehmliche Entscheidung getroffen werden, so wird auf Antrag abgestimmt. 1/3 der Mitglieder muss anwesend sein um beschlussfähig zu sein.


Alle Abstimmungen werden durch eine einfache Mehrheit entschieden und per Akklamation abgestimmt. Eine geheime Wahl ist nicht vorgesehen.


Enthaltungen sind erlaubt. Sollte aber bei der ersten Abstimmung ein Gleichstand herrschen ,so wird erneut abgestimmt. Falls danach immer noch Gleichstand herrscht, so ist der Antrag abgelehnt. Mitglieder unter 18 Jahre, sind bei allen Abstimmungen und Wahlen nicht stimmberechtigt.



§4 Beiträge


Der Fanclub East End behält sich vor, Mitgliederbeträge zu erheben, die sich wie folgt aufteilen:


- Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 5€ im Monat.

- Minderjährige, die das 16 Lebensjahr vollendet haben, sowie Schüler, Auszubildende, Studenten, nicht erwerbstätige, Rentner, Menschen mit Einschränkung ab 50 GdB, (mit Aktuellem Nachweis), zahlen 2,50€ im Monat

- Kinder unter 16 Jahre sind Beitragsfrei.


Die Beiträge werden auf das Fanclub Konto eingezahlt ( ) alternativ kann auch auf Fanclub – Sitzungen der Beitrag Bar gezahlt werden.


Beiträge können für das laufende Jahr Jährlich, monatlich bzw. individuell (in Absprache mit dem Kassenwart) bezahlt werden.

Bei der letzten Versammlung des laufenden Jahres muss jedes Mitglied alle offenen Beiträge aus dem Jahr eingezahlt haben. Sollte ein Mitglied mit seinen Beitragszahlungen drei Monate im Rückstand sein, so bekommt er eine schriftlich Erinnerung vom Kassenwart.


Sollte das Mitglied, nach dem Erhalt der Erinnerung in der darauffolgenden Fanclub – Sitzung seine Schulden nicht beglichen haben, so erhält er eine Abmahnung vom Kassenwart.


Dies gilt nicht für ausgeschlossene Mitglieder, bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Finanzielle Fragen, welche Ausgaben aus der Fanclubkasse beinhaltet, werden wenn möglich, bei den Fanclub – Sitzungen besprochen. Ist dies aus terminlichen Gründen nicht möglich, so entscheidet das Präsidium im Sinne des Fanclubs.


Der Kassenwart ist dazu verpflichtet, bei jeder Fanclub – Sitzung den aktuellen Kassenstand bekannt zu geben, auf Nachfrage durch Quittungen zu belegen, und bei der nächsten Fanclub –Sitzung vorzulegen. Einmal jährlich zur Jahreshauptversammlung, wird von zwei Kassenprüfern die kurz vorher bestimmt worden sind, eine Kassenprüfung durchgeführt.



§5 Vorstand


Dem Fanclub East End steht ein Präsidium vor. Das Präsidium besteht aus fünf gewählten Mitgliedern des Fanclubs East End :


• Präsident/in

• Vizepräsident/in

• 1. Kassenwart/wärtin

• 2. Kassenwart/wärtin

• Organisator/in


Dieses Präsidium wird alle zwei Jahre bei der Jahreshauptversammlung, oder in der Sitzung nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum mit einer 2/3 Mehrheit, gewählt.

Alle zur dieser Wahl gehörenden Abstimmungen und Wahlen werden geheim abgehalten.

Zu Beginn der Wahl wird per 2/3 Mehrheit abgestimmt, ob das alte Präsidium für zwei weitere in seiner derzeitigen Besetzung und Aufgabenteilung, bestätigt wird.


Sollte das Präsidium nicht bestätigt werden, werden alle Mitglieder gefragt, ob sich jemand zur Wahl stellt. Zur Wahl stellen können sich nur Mitglieder, welche seit mindestens 12 Monaten Mitglied, und mindestens 18 Jahre alt sind. Sollten mehrere Personen die gleiche Stimmenanzahl erhalten, so wird eine Stichwahl durchgeführt. Die betroffenen Personen sind bei dieser Wahl nicht Stimmberechtigt.


Die Ämter werden durch das Präsidium frei besetzt.



§6 Auswärtsfahrten


Der Fan-Club East End veranstaltet Busfahrten zu Auswärtsspielen von Fortuna Düsseldorf.

Alle Mitglieder des Fan-Clubs East End erhalten den Vorrang vor allen Nichtmitgliedern, an diesen Fahrten teilzunehmen. Mitglieder vom Fan-Club East End wird eine günstigere Fahrt angeboten als Nichtmitgliedern. Dies und die aktuellen Preise der betreffenden.


Auswärtsfahrt wird durch eine frühzeitige Ankündigung per E-Mail bzw. im Mitgliederbereich der Homepage bekannt gegeben.

Bei einer Auswärtsfahrt haben alle Mitreisenden die Pflicht, für Ordnung und Sauberkeit im Bus, (siehe Busordnung) zu sorgen. Falls die Kosten für eine Auswärtsfahrt nicht durch die Einnahmen der mitfahrenden Fanclubmitglieder und Gäste gedeckt werden, wird der fehlende Betrag aus der Fanclubkasse beglichen.


Bei ausgewählten Busfahrten wird ein Tippspiel veranstaltet. Die Teilnahme an diesem Tippspiel ist jedem Mitfahrer freigestellt. Der Einsatz pro abgegebenem Tipp beträgt 1€. Getippt wird immer auf das richtige Ergebnis. Gewinnt keiner, so geht der Einsatz in die Fanclubkasse und wird zum Jahresende einem karitativen Zweck gespendet.



§7 Fan-Club Artikel


Der Fan-Club East End stellt eigene Fanclub –Fanartikel her, diese können käuflich erworben werden.



§8 Protokolle


Protokolle werden bei jeder Vorstandssitzung und Versammlung erstellt. Die Einsicht in die Protokolle, Satzung, Besoldung, ist auf Anfrage möglich. Bei der Jahreshautversammlung kann auf Anfrage Einsicht in das Kassenbuch ermöglicht werden.



§9 Kündigung


Die Kündigung der Mitgliedschaft beim Fanclub East End erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form an den Fanclub. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende.



§10 Satzungsänderung


Änderungen an dieser Satzung können nur nach Abstimmung, wie in §4 beschrieben, vorgenommen werden. Jedes Mitglied bestätigt durch den Eintritt in den Fortuna Düsseldorf Fanclub East End durch seine Unterschrift, dass er eine Ausgabe der aktuellen Fassung der Satzung in digitaler Form erhalten und zur Kenntnis genommen hat. Nachdem das neue Mitglied unterzeichnet hat, ist die Satzung für das jeweilige Mitglied bindend. Nach einer Änderung der Satzung, wird jeweils die neue Fassung herausgegeben.



§11 Auflösung des Fanclubs


Bei einer Auflösung das Fanclubs East End, wird der gesamte Besitz einem guten Zweck gespendet. Eventueller Sachbesitz des Fanclubs wird unter den Mitgliedern zu Gunsten eines guten Zwecks versteigert.



Wir wünschen euch viel Spaß in unserem Fanclub East End!



95 Ole` / Das Präsidium

Stand: 01.01.2025

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