Busordnung des Fanclub East-End
Mit der Teilnahme an der durch den „Fanclub East-End“ (nachfolgend FcE genannt) organisierte Busfahrt akzeptiert der Teilnehmer/die Teilnehmerin automatisch die nachfolgende Busordnung. Bei Zuwiderhandlung oder Nichteinhaltung behält sich der FcE vor ein Auswärtsfahrverbot für alle vom FcE organisierte Auswärtsfahrten zu verhängen.
1.) Den Anweisungen des FcE und des Busfahrers ist grundsätzlich Folge zu leisten. Als Vertreter des FcE gelten die jeweiligen Busbetreuer (Busleitung) die bei Antritt der Fahrt vorgestellt werden.
2.) Jeder Teilnehmer/Teilnehmerin ist dafür verantwortlich seinen/ihren Sitzplatz sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen. Die Benutzung vorhandener Müllbeulte und Abfallbehälter sollte für alle selbstverständlich sein. Alle Busfahrten sind ausdrücklich Nichtraucherfahrten, das gilt auch für den WC-Bereich! Beschädigungen, die von Teilnehmern/Teilnehmerinnen mutwillig oder fahrlässig verursacht werden sind sofort der Busleitung zu melden.
3.) Kann eine bereits bezahlte Auswärtsfahrt vom Teilnehmer/in nicht angetreten werden, wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet, es sei denn der Platz kann rechtzeitig weitervermittelt werden. Kommt es bei Hin- oder Rückfahrt zu einer Verspätung des Teilnehmers/in, der somit die Abfahrt des Busses versäumt, kann dieser/diese keinerlei finanzielle Ansprüche geltend machen. Die jeweiligen Abfahrzeiten werden vor und bei jeder Fahrt bekannt gegeben und diese Zeiten sind von allen Teilnehmern unbedingt einzuhalten. Bei begründeten Verzögerungen ist die Busbegleitung unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Die Busleitung entscheiden in eigenem Ermessen, ob eine verspätete Abfahrt tragbar ist.
4.) Tätliche Auseinandersetzungen, Gewaltandrohungen, Belästigungen, Diebstahl oder Gefährdungen andere Teilnehmer/in z.B. durch übermäßigen Alkoholgenuss, Drogenmissbrauch oder Handgreiflichkeiten zwischen
einzelnen Teilnehmer/in führen mit sofortiger Wirkung zu einem Ausschluss an der Weiterfahrt (nächste Haltemöglichkeit). Im Falle einer Weigerung den Bus zu verlassen oder den Anweisungen der Busleitung oder des Busfahrers Folge zu leisten behalten wir uns vor die Polizei hinzuzuziehen. Der FcE haftet in solchen Fällen weder für persönliche, noch für finanzielle Konsequenzen der ausgeschlossenen Person.
5.) Für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen übernimmt der FcE keine Haftung.
6.) Beim Konsum von alkoholischen Getränken möchten wir hinsichtlich der zu konsumierenden Menge an die Vernunft jedes Teilnehmers appellieren. Das Jugendschutzgesetz ist grundsätzlich zu beachten. In begründeten Fällen ist die Busleitung jederzeit befugt ein Alkoholverbot auszusprechen und den Verkauf weitere alkoholischer Getränke an die Person(en) zu unterbinden.
7.) Illegale Drogen sowie legale Drogen wie Cannabis sind im Bus und auf der gesamten Fahrt verboten.
8.) Feuerwerk oder andere Pyrotechnische Erzeugnisse dürfen weder im Bus, noch auf den angefahrenen Parkplätze und Raststätte etc. gezündet werden.
9.) Alle Fahrten werden rein privat und ehrenamtlich organisiert. Es können keinerlei Ansprüche aufgrund des geltenden Reisegesetz gegenüber dem FcE geltend gemacht werden.
10.) Die Teilnahme an allen FcE Auswärtsfahrten erfolgt auf eigene Gefahr!
Die Teilnehmer/in trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Die Teilnehmer/in verzichtet gegenüber dem FcE auf die Geltendmachung von Ansprüchen jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.